Ratgeber Ummelden
Wohnsitz ummelden in Zossen
Wer nach Zossen zieht oder innerhalb der Stadt die Wohnung wechselt, meldet sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde an; so sieht es das Bundesmeldegesetz vor. Zuständig ist das Bürgerbüro der Stadt Zossen. Mitzubringen sind der Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung. Diese Seite sagt, was sonst noch dazugehört.
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Frist zwei Wochen nach Einzug
Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht
Bürgerbüro der Stadt Zossen
Fristzwei Wochen nach dem Einzug
ZuständigBürgerbüro der Stadt Zossen
FahrzeugLandkreis Teltow-Fläming
RechtsgrundlageBundesmeldegesetz
Zwei Wochen, gerechnet ab dem Einzug
Maßgeblich ist das Bundesmeldegesetz. Es verlangt, dass sich anmeldet, wer eine Wohnung bezieht, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Gezählt wird ab dem Tag, an dem Sie tatsächlich einziehen, und nicht ab dem Datum, das im Mietvertrag steht.
Der Weg ist derselbe, ob Sie von außerhalb nach Zossen kommen oder innerhalb der Stadt umziehen: Sie melden sich an der neuen Anschrift an. Eine gesonderte Abmeldung bei der alten Gemeinde ist beim Umzug innerhalb Deutschlands im Regelfall nicht nötig, das erledigen die Behörden untereinander. Ausdrücklich abgemeldet wird, wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt.
Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld. Im Alltag wiegt aber etwas anderes schwerer: Ohne aktuelle Meldeanschrift hängen Fahrzeugpapiere, Kindergeld, Bankunterlagen und manche Bescheinigung wochenlang hinterher.
Wer in Zossen zuständig ist
Für Meldeangelegenheiten ist das Bürgerbüro der Stadt Zossen zuständig. Die Stadt führt auf ihrer Internetseite unter den Anträgen, Formularen und Hinweisen einen eigenen Punkt zur An- und Ummeldung; dort liegen die aktuellen Unterlagen bereit.
Wann geöffnet ist und ob für Ihr Anliegen ein Termin nötig ist, sehen Sie am besten direkt bei der Stadt nach. Sprechzeiten ändern sich, und eine Angabe, die auf einer Umzugsseite steht, ist im Zweifel überholt. Termine nach Vereinbarung bietet die Stadt an.
Bringen Sie etwas Zeit mit und gehen Sie nicht am letzten Tag der Frist. Die Tage um den Monatswechsel sind auch im Bürgerbüro die vollsten, weil zu diesem Zeitpunkt die meisten Mietverträge beginnen und enden.
Die Wohnungsgeberbestätigung besorgt der Vermieter
Ohne Wohnungsgeberbestätigung läuft die Anmeldung nicht. Sie bestätigt, dass Sie in die genannte Wohnung eingezogen sind, und wird vom Wohnungsgeber ausgestellt, also vom Vermieter oder von der Hausverwaltung. Auf dem Blatt stehen Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller Personen, die einziehen.
Fordern Sie die Bestätigung früh an, am besten schon bei der Schlüsselübergabe. Es ist nur eine kurze Bescheinigung, aber wenn die Hausverwaltung in einer anderen Stadt sitzt, dauert der Postweg leicht eine Woche, und die Frist läuft trotzdem weiter.
Wer in die eigene Immobilie zieht, ist selbst Wohnungsgeber und bestätigt den Einzug für sich. Wer bei Verwandten oder Freunden unterkommt, braucht die Bestätigung von der Person, die die Wohnung überlässt.
Was Sie zum Termin mitnehmen
Die Liste ist kurz, aber sie muss vollständig sein. Wer ein Papier vergisst, kommt ein zweites Mal.
Kinder werden von den Sorgeberechtigten mit angemeldet und müssen nicht persönlich erscheinen. Ziehen mehrere Erwachsene gemeinsam um, kann eine Person die anderen mit anmelden, sofern sie eine unterschriebene Vollmacht und die Ausweisdokumente dabeihat.
Unterlagen für die Anmeldung
- Personalausweis oder Reisepass jeder anzumeldenden Person
- Die Wohnungsgeberbestätigung im Original
- Bei Kindern die Geburtsurkunde
- Bei einer Namensänderung durch Heirat die Eheurkunde
- Eine schriftliche Vollmacht für alle, die nicht selbst kommen
- Die bisherige Anschrift, notfalls einfach auf einem Zettel
Das Fahrzeug meldet der Landkreis um
Für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist nicht die Stadt zuständig, sondern der Landkreis Teltow-Fläming. Bei einem Umzug innerhalb desselben Kreises wird die neue Anschrift in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen, das Kennzeichen bleibt. Wer aus einem anderen Kreis kommt, lässt das Fahrzeug umschreiben.
Mitzubringen sind in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I, bei einer Umschreibung auch Teil II, der Ausweis mit der neuen Anschrift und die Bestätigung der Versicherung. Fragen Sie vorher beim Landkreis nach, welche Unterlagen für Ihren Fall genau gebraucht werden.
Denken Sie außerdem an die Versicherung selbst. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach dem Wohnort, und die neue Anschrift zu melden ist Ihre Aufgabe und nicht die der Zulassungsstelle.
Rundfunkbeitrag, Bank und Versicherungen
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben. Nach einem Umzug melden Sie die neue Wohnung an und die alte ab; ziehen zwei Beitragszahler zusammen, meldet sich einer von beiden ab. Das geht schriftlich oder über das Portal des Beitragsservice.
Alles Weitere ist Fleißarbeit, und sie geht schneller von der Hand, wenn Sie eine Liste abarbeiten statt zu warten, bis sich jemand von selbst meldet.
Wem Sie die neue Anschrift außerdem mitteilen
- Bank, Sparkasse und die Anbieter Ihrer Karten
- Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung
- Krankenkasse und alle weiteren Versicherungen
- Strom-, Gas- und Wasserversorger an beiden Adressen
- Telefon- und Internetanbieter, möglichst mehrere Wochen vorher
- Kita, Schule, Verein, Hausarzt und Apotheke
- Finanzamt, Familienkasse und Rentenversicherung
- Abonnements, Onlineshops und Paketdienste
Der Nachsendeauftrag fängt den Rest auf
Ganz gleich, wie sorgfältig Sie die Liste abarbeiten: Ein paar Absender bleiben übrig, und die melden sich meist im ungünstigsten Moment. Ein Nachsendeauftrag bei der Post leitet die Briefe an die neue Anschrift weiter und verschafft Ihnen die Zeit, den Rest in Ruhe nachzuziehen.
Richten Sie ihn ein, bevor Sie umziehen, und geben Sie ein paar Tage Vorlauf an, damit er am Umzugstag bereits läuft. Prüfen Sie in den ersten Wochen, welche Absender noch an die alte Anschrift schreiben, und melden Sie genau diese um.
Ein Schild mit dem neuen Namen am Briefkasten und am Klingelschild gehört ebenfalls zu den Dingen, die am ersten Tag erledigt sein sollten. Ohne Namen wird nichts zugestellt, auch keine Nachsendung.
Was das mit dem Umzugstag zu tun hat
Legen Sie den Termin im Bürgerbüro auf einen der Tage nach dem Umzug und nicht auf den Umzugstag selbst. An diesem Tag brauchen Sie Ihre Papiere in der Wohnung, und Wartezeiten lassen sich schlecht einplanen.
Packen Sie alle Unterlagen in eine eigene Mappe und tragen Sie diese selbst, nicht im Möbelwagen. Ausweise, Urkunden, Verträge und die Wohnungsgeberbestätigung gehören in dieselbe Tasche wie die Schlüssel.
Und wenn Sie beim Umzug ohnehin aussortieren: Alte Kontoauszüge und abgelaufene Verträge, die Sie nicht mehr aufbewahren müssen, nehmen Sie am besten gar nicht erst mit. Wie viele Kartons das spart, merken Sie schneller als gedacht; wie richtig gepackt wird, steht unter Kartons packen.
Häufige Fragen
Fragen zur Anmeldung in Zossen
Beim Umzug innerhalb Deutschlands im Regelfall nicht. Abgemeldet wird ausdrücklich, wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt.
Ob und welche Gebühren anfallen, legt die Stadt fest. Fragen Sie das bitte direkt beim Bürgerbüro der Stadt Zossen nach. Wir geben dazu bewusst keine Auskunft, die morgen schon überholt sein könnte.
Ja, mit einer unterschriebenen Vollmacht und Ihrem Ausweisdokument. Kinder melden die Sorgeberechtigten ohnehin mit an.
Ja. Auch beim Wechsel innerhalb der Stadt oder zwischen den Ortsteilen melden Sie die neue Anschrift innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug an.
Nein, die kommt ausschließlich vom Wohnungsgeber, also von Vermieter oder Hausverwaltung. Wir fahren den Umzug. Für den Termin schreiben Sie uns am besten über das Anfrageformular.
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